Unangemeldete Kontrollen in Pflegeheimen – eine Chance qualitätsvolle Arbeit „aufzudecken“

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„Gitterbetten“, „Sensoren“ und „Türen, die verschlossen werden, nur damit Menschen nicht raus können“ sei in Pflegeheimen gängige Praxis, behauptet Volksanwältin Frau Stoisits im Beitrag von ORF-Steiermark am 27.11.2012. Als Landesverband der öffentlichen und gemeinnützigen Altenbetreuungseinrichtungen der Steiermark müssen wir diese Verallgemeinerungen deutlich zurückweisen! Es gibt leider immer wieder „schwarze Schafe“, stellen auch wir mit Bedauern fest! Der überwiegende Anteil der Pflegeheime bietet jedoch hervorragende, qualitätsvolle und menschenwürdige Pflege für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Diese ausgezeichnete Arbeit unserer Pflegeheime wird auch durch diverse Qualitätszertifikate wie beispielsweise dem Nationalen Qualitätszertifikat von externen Experten bestätigt. Der liebevolle Umgang unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unseren Bewohnerinnen und Bewohnern, wie auch die Zufriedenheit der Angehörigen, die durch Befragungen immer wieder unterstrichen wird, zeugen von der hohen Qualität unserer Arbeit.

Wir als öffentliche und gemeinnützige Pflegeheimbetreiber investieren zum Wohle unserer Bewohnerinnen und Bewohner in die Qualität unserer Pflege und Betreuung beispielsweise durch eine Personalausstattung von bis zu 25% mehr Personal als per gesetzlichen Personalschlüssel vom Land Steiermark gefordert. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen, werden nur in begründeten Fällen, und dann nur zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner gemäß §4 HeimAufG und wenn überhaupt nur für einen begrenzten Zeitraum angewandt. Diese Maßnahmen werden ausschließlich im Einklang mit den gültigen Gesetzen und in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Aufsichtsorganen durchgeführt. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird auch dadurch bestätigt, dass es bei den regelmäßigen Kontrollen durch die Landesaufsichtsorgane keine nennenswerten Beanstandungen im Bereich der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gibt.

Unangemeldeten Kontrollen von gesetzlich befugten Organen stehen wir keineswegs ablehnend gegenüber – solange diese unseren laufenden Betrieb nicht beeinträchtigen. Vielmehr kann dadurch von der guten Qualität unserer Pflegeheime überzeugt werden und diese ins Blickfeld der Öffentlichkeit gebracht werden.

Als Landesverband der öffentlichen und gemeinnützigen Altenbetreuungseinrichtungen der Steiermark müssen wir von – wie im Beitrag erwähnten – Verallgemeinerungen deutlich Abstand! In den von uns betreuten Pflegeheimen können sich die Bewohnerinnen und Bewohner richtig wohl fühlen!

Wir laden Volksanwältin Frau Stoisits sehr herzlich ein, sich in unseren Heimen ein Bild von der qualitätsvollen Arbeit zu machen. Die Auswahl der Heime obliegt natürlich der Volksanwältin. Damit hoffen wir, dass in Zukunft solche Verallgemeinerungen, die zwar medienwirksam sind, aber keinesfalls den Tatsachen entsprechen, nicht mehr vorkommen.

Landesverband der öffentlichen und gemeinnützigen Altenbetreuungseinrichtungen der Steiermark

Romana Winkler, BA MA (Geschäftsführerin)

Bgm. Gerald Maier (Obmann)

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